Behandlungen
Kinder & Frühbehandlung
Schon ab dem 4.Lebensjahr ist eine Frühbehandlung bei Kindern möglich. Sie wird dann durchgeführt, wenn früh abzusehen ist, dass aufgrund einer Zahn- und / oder Kieferfehlstellung die harmonische Weiterentwicklung des Gebisses nicht gewährleistet ist.
Zu diesen Fehlstellungen zählen offene Bisse, frontale und seitliche Kreuzbisse, starke Platzmangel und Dysgnathien mit ausgeprägter Stufe. Solche Fehlstellungen können durch schlechte Gewohnheiten, sogenannte Habits entstehen (z.B. Daumenlutschen, an Fingernägeln oder Stifte kauen oder durch den Schnuller), aber sie können auch genetisch oder skelettal bedingt sein.
Damit die Behandlung erfolgreich abgeschlossen werden kann, ist eine gute Mitarbeit und gute Zahnpflege sehr wichtig.
Damit unsere kleinen Patienten auch Lust haben ihre Spange zu tragen, können sie sich die Spangenfarbe ganz nach ihren Wünschen aussuchen. Auch kleine Bildchen, Glimmer, Glitzer und goldene oder silberfarbende Sterne sind möglich.
Behandlung von Kindern und Jugendlichen
Die kieferorthopädische Behandlung bei Kindern und Jugendlichen beginnt in der Regel zwischen dem 9. und 12. Lebensjahr. In dieser Zeit kann man das vorhandene Wachstum zur Behebung der Zahnfehlstellung nutzen.
Durch die differenzierte Diagnostik wird festgestellt, ob mit herausnehmbaren oder festen Apparaturen behandelt werden sollte. Voraussetzung für den Behandlungserfolg ist eine gute Mitarbeit und gute Zahnpflege.
Bei gesetzlich versicherten Patienten entscheiden die Kriterien des KIG-Systems, ob die Kosten der kieferorthopädischen Behandlung von der jeweiligen Krankenkasse übernommen werden.
Gern beraten wir Sie in unserer Praxis.
Erwachsenenbehandlung
Prinzipiell können Zahnfehlstellungen in jedem Alter korrigiert werden und Ihnen wieder ein schönes Lächeln gezaubert werden. Eine wichtige Voraussetzung ist ein gesunder Zahnhalteapparat.
Im Gegensatz zur kieferorthopädischen Behandlung bei Jugendlichen ist bei erwachsenen Patienten meist eine Behandlung mit festsitzenden Geräten nötig. Die Behandlungszeit beträgt je nach Umfang der Korrektur zwischen ½ Jahr und 2 Jahren.
Bei Fehlstellungen geringen Ausmaßes ist es möglich, diese mit unsichtbaren Schienen zu behandeln.
Bei starken Fehlstellungen wird in Ausnahmefällen eine kombinierte kieferorthopädisch-kieferchirurgische Behandlung nötig.
Wichtig für den Erfolg ist eine gute Mitarbeit und gute Zahnpflege. Häufig ist auch die Zusammenarbeit beispielsweise mit dem Hauszahnarzt nötig.